Ich habe mal mit der Rubrik Ausbildung begonnen. Mir fehlt allerdings noch einiges zu Thema Jugendfeuerwehr. Evtl. gliedern wir das auch in ein gesondertes Kapitel aus. Mal sehen.
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Truppmannausbildung, die aus zwei Teilen besteht. Die Truppmannausbildung wird in der Feuerwehr beziehungsweise für mehrere Feuerwehren zusammengefasst auf Gemeinde- oder Kreisebene durchgeführt.
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer: mindestens 70 Stunden.
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Dauer: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Dauer: mindestens 35 Stunden.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Dauer: mindestens 22 Stunden.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 sowie ein gültiger Nachweis über die Tauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G 26.3. Der Lehrgang Sprechfunker soll vor dem Lehrgang Atemschutzgeräteträger abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Dauer: mindestens 25 Stunden.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Lehrgang Sprechfunker soll vor dem Lehrgang Maschinisten abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Dauer: mindestens 38 Stunden.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistung des LF 8/6 bzw. LF 10/6 sowie zum richtigen Verhalten an der jeweiligen Einsatzstelle.
Dauer: 23 Stunden.
Die Freiwillige Feuerwehr bietet für ihre aktiven Mitglieder regelmäßige und kostenlose Erste-Hilfe-Kurse an.